Aufnahmebericht
Die Berechnung der Dienstleistung erfolgt aufgrund des Tonaufnahmeprotokolls. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig anzugeben, wer das Protokoll kontrollieren und abzeichnen darf. Bei Nichtangabe dieser Namen gelten für den Auftragnehmer die jeweiligen Unterschriften als vom Auftraggeber anerkannt. Die Belege werden dem Auftraggeber bzw. Zeichnungsberechtigten nach Arbeitsschluss zur Gegenzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift erkennt er die vorliegenden AGB, die Richtigkeit der eingetragenen Arbeitsstunden und verbrauchten Materialien sowie der abgesprochenen technischen Eigenschaften der Master-Datenträger an. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Studioabsage
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Terminschwierigkeiten seitens des Auftraggebers mehrere Alternativtermine anzubieten. Erfolgt die Absage des Auftraggebers jedoch innerhalb einer Woche vor Aufnahmebeginn, so wird eine Stornogebühr fällig, falls eine Auslastung durch andere Musiker nicht mehr möglich ist. Die Stornogebühr beträgt 10% des voraussichtlichen Honorars.
Haftpflicht
Ausfallzeiten, die durch Störungen der Geräte während der Aufnahme entstehen, werden dem Auftraggeber nicht berechnet. Jedoch haftet der Auftragnehmer nicht für sonstige, daraus resultierende Schäden oder Kosten. Für archivierte oder im Studio lagernde Tonbänder, CD's, DVD's oder sonstige Gegenstände der Kunden (z.B. Musikinstrumente, Garderobe usw.) kann keine Haftung übernommen werden. Versand- und Transportrisiko jeglicher Gegenstände geht zu Lasten des Bestellers.
Mehrkosten
Aufnahmezeiten über die vereinbarte Aufnahmedauer hinaus werden mit dem aktuellen Preis pro Stunde berechnet. Dabei werden angefangene Stunden auf jeweils halbe oder volle Stunden aufgerundet. Der Aufnahmepreis ist ein reiner Studiomietpreis, welcher die Studiogrundausstattung gem. Homepage incl. Tontechniker beinhaltet. Für vom Auftraggeber darüber hinaus gewünschte Instrumente bzw. Datenträger oder zusätzliche Dienstleistungen müssen die Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsbedingungen / Erfüllungsort
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar entweder bar oder durch Banküberweisung rein netto Kasse innerhalb 14 Tagen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düren.
Urheberrecht
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte bei der GEMA bzw. der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Hamburg) für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erwerben bzw. geltend zu machen. Nur bei ausdrücklichem Auftrag an den Auftragnehmer übernimmt der diese kostenpflichtigen Arbeiten.
Außenaufnahmen
Wird im Aufnahmevertrag eine Außenaufnahme an einem anderen Ort als im Tonstudio Nörvenich vereinbart, werden keine besonderen Spesen verlangt. Der umseitig vereinbarte Stundenpreis gilt jedoch vom Zeitpunkt der Verladung in Nörvenich bis zum Zeitpunkt der Rückkehr nach Nörvenich. Dabei gehen technisch bedingte Ausfälle nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Nörvenich, im Januar 2026